Das Aufgabengebiet umfasst alle naturschutzrechtlichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren. Hierzu zählen insbesondere die Anwendung der landschaftsrechtlichen Eingriffsregelung, die Erarbeitung von artenschutzrechtlichen Stellungnahmen, die Überprüfung der Maßnahmenumsetzungen (Pflanzgebote, Kompensationsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Maßnahmen), die Kontrolle von festgelegten eingriffsmindernden Maßnahmen während der Bauabwicklung sowie die Führung des Kompensationsflächenkatasters. Die Aufgabenwahrnehmung ist mit regelmäßigen Außendiensten verbunden.
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